AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt)

Die folgenden Geschäftsbedingungen werden mit Ihrer Buchung anerkannt und regeln das gegenseitige Vertragsverhältnis.

1. Anmeldung und Bestätigung

1.1. Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise kann auf vorgedruckten Anmeldeformularen oder formlos schriftlich geschehen. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vom Veranstalter bestätigt werden. Die schriftliche Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar. Durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters wird der Vertrag rechtskräftig geschlossen.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, was durch den Kunden zu prüfen ist, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. Dies kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung geschehen.

1.3. Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

2. Bezahlung

2.1. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises gemäß Reisebestätigung fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.2. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig.

2.3. Für Buchungen unter € 300,- erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- pro Buchung.

3. Leistungen

3.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen, der detaillierten Reisebeschreibung sowie den Angaben in der Reisebestätigung.

3.2. Die in den Reisebeschreibungen enthaltenen Angaben sind für Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) bindend. Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung konkreter Reiseleistungen der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Vertragsabschluss informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder der Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.

4.3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.

4.4. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Der Reisende hat die Möglichkeit, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) oder im Reisebüro, in dem die Reise gebucht wurde. Dem Kunden wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Es werden folgende Stornobeträge berechnet: Bis 90 Tage vor Reiseantritt € 50,- pro Person ab dem 89. Tag bis 50. Tag € 100,- pro Person ab dem 49. -30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises (RP) min. jedoch € 100.- pro Person bzw. bei Buchungen inklusive Flug min. € 250,- pro Person ab dem 29.-15. Tag vor Reiseantritt 50% des RP ab dem 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75% des RP ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80% des RP am Reisetag oder bei Nichterscheinen 90% des RP Für die Stornierung von Flügen können abweichende Beträge vereinbart werden, die in der Reisebestätigung genannt werden. Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) hierfür den Nachweis führt.

5.3. Werden auf Wunsch des Kunden bei bereits von Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) bestätigter Buchung Umbuchungen vorgenommen, (z.B. anderes Hotel, Änderung des Reisetermins usw.), so ist Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, pro umgebuchter Einzelleistung eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50,- zu berechnen. Notwendige Telefon-, FAX-, Telex- oder Telegrammkosten können zusätzlich berechnet werden. Umbuchungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Umbuchungswünsche hinsichtlich Reiseziel oder Reisedatum, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt 5.2. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.4. Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5.5. Sofern Reiseteilnehmer eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählen, bzw. auf die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung. 5.6. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Hierdurch entstehende Mehrkosten, mindestens € 25,-, gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Rücktritt des Reiseveranstalter

Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

6.1. Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

6.2. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseleiter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.) nicht entspricht oder sich in besonderem Maße den Sitten und Gebräuchen des Landes gegenüber respektlos verhält. Bei der Kündigung wird Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

7. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten

7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, richtet sich die Haftung von Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

7.2. Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter bzw. Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.

7.3. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Friststellung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung

8.1. Will der Kunde Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) anzumelden. Maßgeblich hierfür ist der Eingang beim Reiseveranstalter bzw. Reisebüro. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

8.2. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden.

8.3. Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht. so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Die Haftung seitens Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistung von Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) angeboten werden, sind keine Leistungen des Reiseveranstalters und fallen daher auch nicht in seinen Verantwortungsbereich. Jegliche Haftung seitens Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) ist insoweit ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall, dass die Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) Reiseleitung an der Veranstaltung teilnimmt.

9.3. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen für Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

10. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

10.1. Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) informiert die Kunden in den Reiseunterlagen über die für deutsche Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten.

10.2. Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter Verzögerung zu vertreten hat.

10.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12. Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort ist Großweitzschen

Reiseveranstalter: Lewere – LebensWertReisen UG (haftungsbeschränkt)
Höckendorf 18
04720 Großweitzschen

Tel.: 03431 6055181
Fax: 03431 6055182
E-Mail: info@lewere-reisen.de
Internet: www.lewere-reisen.de